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Unternehmensförderung im Landkreis Celle

Antragstellung jetzt möglich EU Flagge

Die „Richtlinie zur Förderung klein- und mittlerer Unternehmen (KMU-Förderrichtlinie)“ im Landkreis Celle wurde vom Kreistag am 17.07.2007 verabschiedet und tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle in Kraft. Die Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

Was wird gefördert?
Es werden Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Verlagerung, Diversifizierung und Rationalisierung einer Betriebstätte gefördert, wenn dabei neue Dauerarbeitsplätze entstehen.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe, sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Celle, bzw. der Absicht, einen Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte im Landkreis Celle zu errichten. Nicht antragsberechtigt sind Betriebe die auf Grund einer mangelnden Qualität des Vorhabens bei der NBank bereits abgelehnt wurden sowie Unternehmen aus den Sektoren Land-/ Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur und Betriebe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.

Wie wird gefördert?
Investitionshilfen sind in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen möglich. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 17,5 % für mittlere und 25 % für kleine Unternehmen. Maximal werden 40.000 € Zuschuss gewährt, die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 25.000 €.

Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie über die kreisangehörigen Kommunen an den Landkreis Celle. Der Landkreis Celle muss vor Beginn des Vorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, erst dann darf mit dem Investitionsvorhaben begonnen werden.

 

Ansprechpartner:

Gemeinde Unterlüß
Bürgermeister
Kurt Wilks
Urwaldschneise 1
29345 Unterlüß

Kurt.Wilks[at]unterluess.de
Tel. 0 58 27 / 81 11

 
 

Landkreis Celle
Amt für Wirtschaftsförderung,
Bauen und Kreisentwicklung
Trift 27
29221 Celle

Silke.vonderkammer[at]lkcelle.de
Tel. 0 51 41 / 916 172

Daniel.Eckardt[at]lkcelle.de
Tel. 0 51 41 / 916 344

Allgemeine Informationen

Antragstellung


Investitionsförderung

Befristet für das Jahr 2009:
Einzelbetriebliche Investitionsförderung angehoben

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) wurde jetzt geändert. Befristet für das Jahr 2009 wurden die Fördersätze erheblich angehoben. Darauf weisen gemeinsam die Wirtschaftsförderung der Stadt und des Landkreises Celle hin. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wollen das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, NBank, so zusätzliche Anreize für Unternehmen schaffen.   Landkreis und Stadt Celle befinden sich im so genannten C-Fördergebiet. Firmen, die überwiegend überregional tätig sind, können bei Vorliegen aller weiteren Anspruchsvoraussetzungen mit höheren Zuschüssen als bisher rechnen. Bei Neugründungen liegen diese für kleine Unternehmen nun bei 35 Prozent (vorher: 20) und bei Erweiterungen bei 30 Prozent (15). Die Anträge sollten frühzeitig gestellt werden, denn sie müssen noch in 2009 bewilligt werden. Dazu hat das Land insgesamt sechs Entscheidungsrunden eingeplant, die letzte im November 2009.   Informationen zu den Details der Förderbedingungen finden interessierte Firmen unter http://www.nbank.de/. Vor Ort informieren und begleiten die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Celle Unternehmen zum Antragsverfahren. Ansprechpartner sind beim Landkreis Celle Daniel Eckardt, Telefon (05141) 916-344, und Silke von der Kammer, 916-172.

(Quelle: Landkreis Celle, Pressestelle, Trift 26, 29221 Celle)


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