 Antragstellung jetzt möglich 
Die „Richtlinie zur Förderung klein- und mittlerer Unternehmen (KMU-Förderrichtlinie)“ im Landkreis Celle wurde vom Kreistag am 17.07.2007 verabschiedet und tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle in Kraft. Die Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
Was wird gefördert? Es werden Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Verlagerung, Diversifizierung und Rationalisierung einer Betriebstätte gefördert, wenn dabei neue Dauerarbeitsplätze entstehen.
Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungsgewerbe, sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Celle, bzw. der Absicht, einen Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte im Landkreis Celle zu errichten. Nicht antragsberechtigt sind Betriebe die auf Grund einer mangelnden Qualität des Vorhabens bei der NBank bereits abgelehnt wurden sowie Unternehmen aus den Sektoren Land-/ Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur und Betriebe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Wie wird gefördert? Investitionshilfen sind in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen möglich. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 17,5 % für mittlere und 25 % für kleine Unternehmen. Maximal werden 40.000 € Zuschuss gewährt, die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 25.000 €.
Wo stellen Sie den Antrag? Förderanträge stellen Sie über die kreisangehörigen Kommunen an den Landkreis Celle. Der Landkreis Celle muss vor Beginn des Vorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, erst dann darf mit dem Investitionsvorhaben begonnen werden.
Ansprechpartner: Allgemeine Informationen
Antragstellung
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