Impressionen aus Unterlüß im Naturpark Südheide
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Schneeräumung und Streuen bei Glätte

Der bevorstehende Winter gibt Veranlassung, erneut auf die Bestimmungen der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Unterlüß vom 15. September 2008 hinsichtlich der Schneeräumung und Streuung bei Glätte auf den öffentlichen Gehwegen hinzuweisen.

Die Reinigungs- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Die Verordnung schreibt im Einzelnen vor:

Schmutz, Laub und sonstiger Unrat sowie Eis und Schnee dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben, Einlaufschächte der Straßenkanalisation, Regeneinläufe oder auf Hydrantendeckel und Kontrollschächte der Versorgungsleitungen gekehrt werden.

Bei Schneefall sind Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg bzw. ein gemeinsamer Geh- und Radweg nicht vorhanden, so ist ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten.

Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten, um bei eintretendem Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.

Zur Sicherheit des Fußgängertagesverkehrs sind bei Glätte die Gehwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist:

a) die Gehwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite von 1,50 m;
b) wenn Gehwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege nicht vorhanden sind, ist ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußeren Rande der Fahrbahn.

Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.

Die räumungspflichtigen Flächen sind bei Schneefall an Werktagen bis spätestens 07.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 09.00 Uhr, sowie tagsüber bis 19.00 Uhr, so oft und so bald es die öffentliche Sicherheit erfordert, zu räumen.

Die streupflichtigen Flächen sind bei Glätte an Werktagen bis spätestens 07.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 09.00 Uhr sowie tagsüber bis 19.00 Uhr, so oft und so bald es die öffentliche Sicherheit erfordert, zu streuen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ge- und Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 59 Abs. 2 des Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Unterlüß steht auch der am Bauhof und Dorfplatz gelagerte Streusand zur Verfügung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, den Schnee auf die Fahrbahn zu schieben. Dieser muss auf dem Grundstück gelagert werden!


Erste Türchen geöffnet


Unterlüßer Adventskalender der besonderen Art
Gemeinde Unterlüß öffnet erstes Türchen


Am 1. Dezember war es mal wieder soweit. Das erste Türchen vom Unterlüßer Adventskalender wurde traditionell von der Gemeinde Unterlüß geöffnet.

Trotz ungemütlichem Wetter und Wind folgten viele Gäste der Einladung, um pünktlich um 17 Uhr den Rathausplatz strahlen zu sehen. Eine „Eins“ für das erste Türchen leuchtete im Rathausfenster.

Dick eingemummelt konnten die Besucher bei Bratwurst, Glühwein oder Kakao die winterliche Romanze genießen. Und was gibt es Schöneres, als in Gesellschaft die wunderschöne Atmosphäre der Vorweihnachtszeit zu genießen? So wurde die Veranstaltung auch in diesem Jahr trotz des Wetters wieder ein voller Erfolg.


Wildblumen in d. Neulüßer Straße

Auf der Neulüßer Straße plant die Gemeinde Unterlüß, in Absprache mit der NABU, als Testfläche eine Blu-menwiese entstehen zu lassen. Die Samen dieser Pflan-zenmischung werden speziell ausgesucht, u.a. mit vie-len bedrohten Pflanzenarten. Die Aussaat erfolgt auf dem Grünstreifen auf der nord-östlichen Seite der Neulüßer Straße von der Litfaßsäule an der Müdener Straße bis zum Bahngleis Richtung Fa. Rheinmetall (Neulüß).

Bevor diese Blumenwiese in ihrer schönsten Farben-pracht erblühen kann, sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig, die schrittweise vorgenommen werden.

Die auf dieser Fläche vorhandenen verschiedenen Pflanzenarten werden zurück gedrängt, um zu gewähr-leisten, dass die neuen Pflanzen anwachsen können. Im Frühjahr 2012 wird ein neues Pflanzenbett erstellt und die Samen der Wildblumen ausgesäet. Nach einer kurzen Wachsperiode wird diese Anpflanzung gemäht und falls erforderlich, ein zweites Mal im Herbst 2012. Das Mähen dieser jungen Anpflanzungen fördert die selbständige Vermehrung der Samen.

Im Frühjahr/Sommer 2013 wird der Blick in die Neulüßer Straße auf eine schöne farbenprächtige Wildblu-menwiese fallen und die Natur in ihrer ganzen Schönheit zeigen.




Blühwunder am Räberweg...

Die Gemeinde Unterlüß hat ein Blühwunder entstehen lassen, ein Meer von Kornblumen, Mohn und Kornraden. Während man Kornblumen und Mohn gelegentlich noch an einigen Feldrändern sehen kann, ist die Kornrade – auch eine Ackerbegleitpflanze – bei uns leider schon lange verschwunden.

In jedem Garten kann man so ein Blühwunder schaffen – es reicht schon eine kleine sonnige Ecke -. Man kann damit auch etwas für unsere gefährdeten Insekten – Bienen, Wildbienen, Hummeln – tun. Diese Tiere müssen nach der Baum- und Obstbaumblüte regelrecht hungern, da es kaum blühende Gärten und auch an den Feldrainen und Straßenrändern wenige Blühstreifen gibt.

Der blühende Wall am Räberweg kann Vorbild sein – also anschauen, bestaunen, genießen und nachmachen. Es lohnt sich!

Text und Foto: NABU Unterlüß, Gerhard Seider




Lüßwaldhalle

*** Einweihung der Lüßwaldhalle am 2. Juli 2011 ***
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Name für neue Sporthalle musste her... Sie haben entschieden! 
Lüßwaldhalle

Mitten in Unterlüß, umgeben vom Lüßwald, quasi im Herzen der Natur liegt die neue Dreifeldsporthalle. Passend zur Umgebung trägt dieses Bauwerk künftig den Namen Lüßwaldhalle und bekommt somit sofort Bezug zu unserer Gemeinde.

Einige von Ihnen könnten jetzt vielleicht denken, warum muss es denn immer ein Name mit „Lüß“ sein? Lüßbert, Lüßwaldbahnhof, Lüßblatt – irgendwann sollte es doch genug sein. Aber hierbei geht es genau um die Wiedererkennung. Neumodern wird diese Art der Wiedererkennung „Corporate Identity“ genannt. Ziel ist es, dass künftig  alleine der Name „Lüß“ sofort mit unserer kleinen Gemeinde am Rande der Südheide in Verbindung gebracht wird. Die Mehrheit der Unterlüßer hat ebenso gedacht und sich für den Namen Lüßwaldhalle ausgesprochen. Durch Ihre Teilnahme an der Abstimmung haben Sie dazu beigetragen, dass die Außenwand der Halle in Kürze ein großes Namensschild zieren wird. Dank Ihrer Zuschriften haben wir Unterlüßer wieder einmal bewiesen, dass gute Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können!


 Sporthalle - Mitteilungsarchiv

 


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