Impressionen aus Unterlüß im Naturpark Südheide
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Gemacht und weggemacht -


Gemeinde Unterlüß teilt Gassi-Bags für alle Hundeneuanmeldungen aus...

Ich mag meinen Hund!
Ich mag meine Gemeinde!

Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder und treue Partner für jung und alt. Deshalb mögen viele Menschen Hunde.

Aber nicht ihre Hinterlassenschaften!

 

Schon gar nicht auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Wiesen, wo sie zu einer Gesundheitsgefahr, einer Belastung der Allgemeinheit und unseres Wohnumfeldes werden. Hundekot ist eine Infektionsquelle. So können durch Hundekot Spulwürmer übertragen oder Infektionen wie Tollwut, Salmonellose, Tuberkulose etc. ausgelöst werden. Die Erreger finden durch die Schuhe den Weg in die Wohnungen.

Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassi gehen, lassen Sie bitte seine Haufen wieder verschwinden. Jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt dabei ihren Zweck. Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit mit dem Restmüll entsorgen!

Sie verhelfen damit Ihrer Gemeinde ganz wesentlich zu einem sauberen Erscheinungsbild und zu einem positiven Image.

Oder nutzen Sie einfach die Gassi-Bags der Gemeinde Unterlüß. Denn die Gemeindeverwaltung teilt künftig für alle Hunde-Neuanmeldungen sogenannte Gassi-Bags aus. Dies sind kleine handgerechte Behältnisse in Knochenform, bestückt mit kleinen „Haufentütchen“, die in jeder Jacken- oder Handtasche verstaut werden können. Nach dem Geschäft wird die Hinterlassenschaft einfach mit einem Tütchen aufgesammelt und dann ab damit in einen der ortsfesten Müllbehälter.

Selbstverständlich können auch alle anderen Hundebesitzer die Gassi-Bags im Rathaus zum Preis von 2,50 € erwerben.

Übrigens! So verbreitet wie der Hundekot auf öffentlichen Flächen, ist bei den meisten Hundehaltern die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen abgegolten ist. Realität ist jedoch, dass die Hundesteuer damit nichts zu tun hat und selbst wenn – sie würde bei weitem nicht ausreichen!

Den Uneinsichtigen sei gesagt, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Getreu dem Motto „Ich mag meinen Hund UND ich mag meine Gemeinde“ bitten wir deshalb alle Hundebesitzer um Rücksichtnahme und Beachtung dieser Hinweise. Denn Ärger und Bußgeldverfahren möchte niemand ernsthaft haben.


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